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OLG Stuttgart, 01.08.1996 - 4 Ws 123/96 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 02.01.2001 - 5 Ws 640/00 Zuvor hatte das Landgericht Stuttgart - Strafvollstreckungskammer - aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Oberlandesgerichts Stuttgart (Beschluß vom 1. August 1996 - 4 Ws 123/96 -) mit seinem Beschluß vom 30. August 1996 -l StVK 145/96 - eine aufgrund von Fluchtversuchen und anderen auf erhöhte Fluchtgefahr und Gewaltgeneigtheit hindeutenden Umständen ergangene und wegen der Vielzahl der einschneidenden Maßnahmen in ihrer Summe auf eine völlige Isolierung des Gefangenen hinauslaufende Sicherungsverfügung der Justizvollzugsanstalt Stuttgart aufgehoben.